Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
|
Seite 1 von 1
|
[ 8 Beiträge ] |
|
Autor |
Nachricht |
Kimi-the-champ
|
Betreff des Beitrags: Ware unter Wert gekauft Verfasst: Do 19. Mai 2011, 07:16 |
|
|
Formel 1 Treppchenjäger |
|
Registriert: Sa 1. Apr 2006, 13:30 Beiträge: 3595
|
Hallo Community, ich habe mal eine Frage und hoffe ihr könnt sie mir beantworten Ich habe bei einem seriösen Online-Händler ein absolutes Schnäppchen gefunden. Es handelt sich um eine Ware, welche einen Wert von 319 Euro hat. Der Online-Händler hat aber diesen kurze Zeit für 3 € verkauft. Nun gut, ich zugeschlagen, auf der Rechnung stehen auch die 3€. Nun meine Frage: Kann der Online-Händler seinen Fehler (ich gehe mal davon aus) korriegeren indem ich den Rest nachbezahle oder die Ware zurückschicke? Oder hat der Online-Händler durch seinen Fehler Pech gehabt? Denn es ist ja ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Grüße KTC
|
|
Nach oben |
|
|
sirana
|
Betreff des Beitrags: Re: Ware unter Wert gekauft Verfasst: Do 19. Mai 2011, 08:35 |
|
|
Formel 1 Weltmeister |
|
Registriert: So 17. Okt 2004, 13:35 Beiträge: 7305 Wohnort: Wuppertal
|
falls die ware noch nicht versendet ist, kann er es noch stornieren
_________________ Tippspiel: Jahr Fahrer | Teamwertung 2010: 8.Platz | 2. Platz 2009: 3.Platz | 7. Platz 2008: 3.Platz | 3. Platz 2007: 10.Platz | 3. Platz 2006: 5.Platz | 1. Platz 2005: 17.Platz | 3. Platz
|
|
Nach oben |
|
|
Kimi-the-champ
|
Betreff des Beitrags: Re: Ware unter Wert gekauft Verfasst: Do 19. Mai 2011, 08:45 |
|
|
Formel 1 Treppchenjäger |
|
Registriert: Sa 1. Apr 2006, 13:30 Beiträge: 3595
|
Das ist richtig. Aber was kann er der Händler machen, wenn er die Ware schon versandt hat? Kann er im nachhinein sagen: "oh, wir hatten einen fehler im system, wir verlangen nun den Restbetrag von Ihnen"?
Oder habe ich dann, ein echtes Schnäppchen gemacht?
|
|
Nach oben |
|
|
sirana
|
Betreff des Beitrags: Re: Ware unter Wert gekauft Verfasst: Do 19. Mai 2011, 08:58 |
|
|
Formel 1 Weltmeister |
|
Registriert: So 17. Okt 2004, 13:35 Beiträge: 7305 Wohnort: Wuppertal
|
Kimi-the-champ hat geschrieben: Das ist richtig. Aber was kann er der Händler machen, wenn er die Ware schon versandt hat? Kann er im nachhinein sagen: "oh, wir hatten einen fehler im system, wir verlangen nun den Restbetrag von Ihnen"?
Oder habe ich dann, ein echtes Schnäppchen gemacht? meines wissens kann er nach erhalt der ware nicht mehr machen...
_________________ Tippspiel: Jahr Fahrer | Teamwertung 2010: 8.Platz | 2. Platz 2009: 3.Platz | 7. Platz 2008: 3.Platz | 3. Platz 2007: 10.Platz | 3. Platz 2006: 5.Platz | 1. Platz 2005: 17.Platz | 3. Platz
|
|
Nach oben |
|
|
Herr der Klinge
|
Betreff des Beitrags: Re: Ware unter Wert gekauft Verfasst: Do 19. Mai 2011, 11:14 |
|
|
Formel 1 Rennsieger |
|
Registriert: Di 13. Mai 2008, 17:11 Beiträge: 4629 Wohnort: Allgäu
|
sirana hat geschrieben: Kimi-the-champ hat geschrieben: Das ist richtig. Aber was kann er der Händler machen, wenn er die Ware schon versandt hat? Kann er im nachhinein sagen: "oh, wir hatten einen fehler im system, wir verlangen nun den Restbetrag von Ihnen"?
Oder habe ich dann, ein echtes Schnäppchen gemacht? meines wissens kann er nach erhalt der ware nicht mehr machen... Naja, aber ist es net auch so, dass er einen Kaufvertrag anfechten kann, wenn es offensichtlich ist, dass ein Fehler vorliegt? Was in diesem Fall bei einem Preis von 3 statt 300 mehr als deutlich ist? EDIT: Hab nochmal gegooglet: Zitat: Folgende Irrtümer einer Vertragspartei berechtigen zur Anfechtung des Vertrages: Der Erklärungsirrtum - Der Erklärende wollte nicht das erklären, was er äußerlich betrachtet erklärt. Beispiel: Der Erklärende will ein Auto für 50.000,- € verkaufen, verspricht oder verschreibt sich aber und bietet ihn seinem Vertragspartner für 25.000,- € an.
So etwas Ähnliches liegt in deinem Fall vor... Also müsste er den Vertrag eig anfechten können und durchaus Chancen haben... Das wieder könnt dazu führen, dass der Vertrag als ungültig erklärt wird und du die Ware zurückschicken müsstest, wenn man sich denn nicht anders (wie du erwähnt hast durch eine Nachzahlung) einig wird... In dem Fall würde ich eher wenn ers bemerkt und wiederrufen möchte auf eine Nachzahlung einigen... Da kannst vll preislich nochn bisschen niedriger ansetzen als ursprünglich und dann hast auch nochn Schnäppchen... EIn Rechtsstreit deswegen wäre auf jeden Fall teurer und aufwändiger...
_________________ Saubermachen?
|
|
Nach oben |
|
|
Partypape
|
Betreff des Beitrags: Re: Ware unter Wert gekauft Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 00:55 |
|
|
Formel GP2 Einsteiger |
Registriert: Di 1. Mai 2007, 02:42 Beiträge: 657
|
Kimi-the-champ hat geschrieben: Das ist richtig. Aber was kann er der Händler machen, wenn er die Ware schon versandt hat? Kann er im nachhinein sagen: "oh, wir hatten einen fehler im system, wir verlangen nun den Restbetrag von Ihnen"?
Oder habe ich dann, ein echtes Schnäppchen gemacht? ne kann er nicht..zu diesem zeitpunkt, ist der vertragsabschluss bereit zustande gekommen. ich weiß ja nicht wo du bestellt hast, aber sobald du eine versandsbestätigung bekommen hast(ab da ist der vertrag i.d.R. abgeschlossen) bist du eig auf der sicheren seite...
|
|
Nach oben |
|
|
Herr der Klinge
|
Betreff des Beitrags: Re: Ware unter Wert gekauft Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 06:28 |
|
|
Formel 1 Rennsieger |
|
Registriert: Di 13. Mai 2008, 17:11 Beiträge: 4629 Wohnort: Allgäu
|
Partypape hat geschrieben: Kimi-the-champ hat geschrieben: Das ist richtig. Aber was kann er der Händler machen, wenn er die Ware schon versandt hat? Kann er im nachhinein sagen: "oh, wir hatten einen fehler im system, wir verlangen nun den Restbetrag von Ihnen"?
Oder habe ich dann, ein echtes Schnäppchen gemacht? ne kann er nicht..zu diesem zeitpunkt, ist der vertragsabschluss bereit zustande gekommen. ich weiß ja nicht wo du bestellt hast, aber sobald du eine versandsbestätigung bekommen hast(ab da ist der vertrag i.d.R. abgeschlossen) bist du eig auf der sicheren seite... Es ist solang ein gültiger Vertrag, bis er angefechtet wird... Da kann er auch nachträglich annuliert werden... Man braucht halt einen guten Grund... Ich würd ja sagen, dass das in dem Fall auch vorliegt... Es ist offensichtlich, dass er dir die Ware nicht verkauft hätte, wenn er es früher gemerkt hätte... Also eindeutig ein Irrtum und wie oben beschrieben auch anfechtbar...
_________________ Saubermachen?
|
|
Nach oben |
|
|
Gyorg
|
Betreff des Beitrags: Re: Ware unter Wert gekauft Verfasst: Sa 21. Mai 2011, 09:45 |
|
|
Formel 1 Ersatzfahrer |
|
Registriert: Mo 23. Jan 2006, 20:11 Beiträge: 2145
|
Denke auch, dass du da nochmal zahlen müsstest, wenn es noch auffällt.
Entweder über den Irrtum oder über diese Zeile: "Weiß der Geschäftsgegner, was der andere mit der irrigen Erklärung in Wirklichkeit gemeint hat, dann gilt die Erklärung so, wie sie von dem Irrenden eigentlich gewollt ist - eine falsche Bezeichnung oder ein Zahlendreher schadet hier also nicht. Der Vertrag kommt so zustande, wie er von beiden Seiten gewollt ist. Es gibt keinen Grund zur Anfechtung."
Dann könntest du aber wahrscheinlich deinerseits nochmal einen Rückzieher machen und sagen, dass du nicht gewusst hattest, dass die Ware um soviel teurer wäre...
_________________ Wir sind alle Individuen!
- Ich nicht.
|
|
Nach oben |
|
|
|
Seite 1 von 1
|
[ 8 Beiträge ] |
|
Wer ist online? |
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste |
|
Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen. Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen. Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern. Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.
|
|