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Neue Kopierregeln für die Erwachsenenbildung in Deutschland
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Autor:  Uncle Harry [ Fr 26. Jun 2015, 20:04 ]
Betreff des Beitrags:  Neue Kopierregeln für die Erwachsenenbildung in Deutschland

Zitat:
Darf eine Lehrkraft an einer Volkshochschule aus einem Lehrbuch
kopieren? Wenn ja, wie viele Seiten?
Gilt an einer Sprachschule und Hochschule dasselbe?
Ist das Scannen von Unterrichtsmaterialien eigentlich erlaubt?

Viele Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung sind verunsichert, wenn es um urheberrechtliche Fragen geht. Die Rechtslage ist kompliziert. Zudem gelten in der Erwachsenenbildung andere Regeln als an Schulen.

Diese Website möchte Sie als Lehrkraft dabei unterstützen, sich im Urheberrecht zu orientieren. Gleichzeitig möchte sie die häufigsten Fragen aus der alltäglichen Praxis beantworten.

Zielgruppe dieser Website sind Lehrkräfte an allen Institutionen der Erwachsenenbildung, u.a. Volkshochschulen, privaten Sprachschulen, Sprachenzentren an Hochschulen, aber auch Bildungs- und Schulungszentren von Firmen, Gewerkschaften, Kammern und Verbänden in Deutschland.


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